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Der heutige Verband wurde am 14. Januar 1993 in Berlin durch den Zusammenschluss von freidenkerischen, freireligiösen und humanistisch orientierten Vereinigungen gegründet. [85] Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung. . Die Zugehörigkeit zur Humanistischen Weltanschauung setzt nach unserem Selbstverständnis nicht die formale Mitgliedschaft in unserem oder einem anderen humanistischen Verband voraus. An unseren weltanschaulichen Aktivitäten können alle teilnehmen, die unsere Lebenseinstellung und unser Weltbild grundsätzlich teilen. Als Angehörige des Verbandes behandeln wir daher auch alle Personen, die regelmäßig an unseren weltanschaulichen Angeboten teilnehmen, ohne Mitglied des Verbandes zu sein. Der Verband erstrebt eine gerechte Weltwirtschaftsordnung sowie eine internationale Völkerverständigung auf friedlichem Wege und wendet sich grundsätzlich gegen die Anwendung von Gewalt zur Lösung politischer Konflikte. Darüber hinaus will der Verband analog zur kirchlichen Seelsorge in der Bundeswehr eine Art „humanistische Beratung“ aufbauen. [14] Die Landesverbände in Berlin-Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg sind Träger von zwei Dutzend Kindertagesstätten, unter anderem in den Städten Berlin, Braunschweig und Hannover[3][4] sowie von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und von Schulstationen, Schülerclubs und Kinder- und Jugendzentren. [5] [6] Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16. November 2019 in Berlin. Wesentliche Geschäfte unterliegen der Zustimmung des Präsidiums.
Sofern das betreffende Geschäft nicht bereits – in Einzel- oder Sammelpositionen – im Rahmen der integrierten Unternehmensplanung (Haushaltsplan) genehmigt worden ist, bedarf der Vorstand zur Durchführung von Geschäften, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, der vorherigen Zustimmung des Präsidiums. Das Präsidium erstellt hierzu – als Anlage zu Geschäftsordnung und zum Dienstvertrag des Vorstandes – einen Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte. Für den Fall, dass dies aus Rechtsgründen nicht möglich ist, werden zur Sicherung einer effizienten Rechtskontrolle paritätisch besetzte Schiedsgerichte errichtet und unterhalten. Bei den Jungen Humanist*innen (JuHu), den Jugendverbänden des HVD in Berlin und Brandenburg, treffen sich junge Menschen, die selbstbestimmt und aktiv ihr Leben gestalten wollen. Sie eint das Engagement für ein tolerantes und friedliches Miteinander sowie die strikte Ablehnung von Diskriminierung, Gewalt und Unrecht. Siegelberechtigt sind: a. die_der Präsident_in, b. der Vorstand, c. weitere vom Präsidium oder vom Vorstand beauftragte Personen. Der Vorstand ist das Leitungsorgan der Körperschaft. Er vertritt die Körperschaft nach innen und außen. Jeder Vorstand ist stets befugt, die Körperschaft alleine zu vertreten; er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB insoweit befreit, als er im Namen der Körperschaft auch mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vornehmen kann.
Jedem Vorstand ist eine Ernennungsurkunde auszuhändigen, in der diese Befugnisse benannt werden.